Auszug aus der Gebührenordnung
§ 4
Ermäßigungen, Gebührenfreiheit
1. Ermäßigungen um 15 % werden nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung folgenden Personengruppen gewährt:
- Schülern, Studenten, Auszubildenden, Wehr- und Zivildienstleistenden
- Empfängern von ALG 1, ALG 2, Sozialgeld oder Wohngeld
- Schwerbehinderten bei Vorlage des entsprechenden Ausweises mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%.
Ermäßigungen um 20 % werden Geschwistern bei Anmeldung im gleichen Kurs gewährt.
Für Kurse, welche für spezielle Zielgruppen ausgeschrieben werden (z.B. Schülerkurse, Kinderkurse, Behindertenkurse) wird keine besondere Ermäßigung gewährt


Mehrere Kurse:



