Auszug aus der Gebührenordnung

§ 4

Ermäßigungen, Gebührenfreiheit

1.        Ermäßigungen um 15 % werden nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung folgenden Personengruppen gewährt:

-               Schülern, Studenten, Auszubildenden, Wehr- und Zivildienstleistenden

-               Empfängern von ALG 1, ALG 2, Sozialgeld oder Wohngeld

-               Schwerbehinderten bei Vorlage des entsprechenden Ausweises mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%.

Ermäßigungen um 20 % werden Geschwistern bei Anmeldung im gleichen Kurs gewährt.

Für Kurse, welche für spezielle Zielgruppen ausgeschrieben werden (z.B. Schülerkurse, Kinderkurse, Behindertenkurse) wird keine besondere Ermäßigung gewährt